Warum lasst Ihr mich nicht in Würde sterben?

in #deutsch7 years ago

Die Sterbehilfe ist ein absoluter Dauerbrenner in den Talkshowrunden und Radiosendungen unserer Republik. Wenige Themen polarisieren die Gesellschaft wie dieses eine und die einzelnen Positionen hängen nicht nur vom persönlichen Bezug der Diskutanten, sondern auch von ihren moralischen, ethischen und religiösen Ansichten ab. Sie ist darüber hinaus noch eine der letzten Festungen des Christentums in unserer Politik.

Die Ausprägungen der Positionen reichen hierbei von der strikten Ablehnung, der teilweisen Annahme und der absoluten Annahme der (aktiven) Sterbehilfe. Doch welche stichhaltigen (philosophischen) Argumente könnten dieser Debatte zu Grunde liegen? Ich möchte Euch im folgenden Post einen kleinen Einblick in die Diskussion und die Darlegung meiner (recht unsortierten) Gedanken ermöglichen. Teilt mir gerne Eure Gedanken in den Kommentaren mit, ich freue mich über jeden Beitrag!

Zu großen Teilen berufe ich mich auf die Ausführungen von Norbert Hoerster, Richard David Precht und Ralf Stoecker. Auch möchte ich in Teilen auf unsere Rechtslage hierzu eingehen, die alles andere als einfach zu bewerten ist.


Foto: wikimedia.org | Ahmad Azizi in Coma

Arten der Sterbehilfe

Vorweg sei zu erwähnen, dass es verschiedene Arten der Sterbehilfe gibt und vor allem die aktive Sterbehilfe die ist, die meistens den Gegenstand der Debatte darstellt. Auch wird die aktive Sterbehilfe Kernthema dieses Beitrags werden.

Neben der aktiven Sterbehilfe, bei der ein Arzt den Patienten auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin durch Zugabe eines Medikaments oder auch eine Giftspritze tötet, gibt es auch die Beihilfe zur Selbsttötung. In diesem Fall wird der Arzt dem Patienten (auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin) helfen, sich selbst sein Leben zu nehmen, indem er ihm zum Beispiel Zugriff auf lebensbeendende Medikamente ermöglicht.

Bei der indirekten Sterbehilfe nimmt das behandelnde Personal den vorzeitigen Tod des Patienten in Folge einer starken Schmerzmitteltherapie in Kauf. Häufig ist die Todesursache Wassermangel, da starke Schmerzmittel einen hohen Grad der Austrocknung hervorrufen. Der medizinische Fachbegriff lautet hier terminales Sedieren. Diese Art der Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt. Ärzte können sich sogar wegen Körperverletzung oder Unterlassener Hilfeleistung strafbar machen, wenn sie die Zugabe von schmerzlindernden Medikamenten verweigern, indem sie die Verweigerung mit einem möglicherweise vorzeitigen Todeseintritt begründen.

Bei der passiven Sterbehilfe wird schließlich das Ende von todkranken Patienten herbeigeführt, indem die lebenserhaltende Behandlung abgebrochen wird. Auch die passive Sterbehilfe ist gesetzlich erlaubt, sofern eine entsprechende Willenserklärung des Patienten vorliegt oder das von den Angehörigen glaubhaft versichert wird.

Doch wer entscheidet in diesen Fällen über das Ableben von Menschen, die unwiederbringlich im komatösen Zustand sind und dadurch ihren eigenen Willen nicht äußern können? Welchen Handlungsspielraum haben Angehörige und Ärzte? Darf man eine Patientenverfügung, die vom komatösen Patienten in Anwesenheit seiner vollen geistigen Kräfte für einen Spezialfall (tödlicher Verlauf einer Krankheit) geschriebene Verfügung auch auf einen anderen übertragen (Koma durch Unfall)? Die juristischen Fallstricke liegen hier häufig unter dem Laub des persönlichen Bezuges versteckt und nicht selten bewegt man sich in einer unklar definierten Grauzone. Es gibt einen recht interessanten juristischen Übungsfall hierzu, der in der ZJS-online erschienen ist. (Achtung Juristendeutsch: http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_1_522.pdf)

Rechtslage in Deutschland

Die Aktive Sterbehilfe ist im Strafgesetzbuch unter Paragraph 216 (Tötung auf Verlangen) geregelt. Der Wortlaut des Gesetzes lautet: "Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen."

Entscheidet sich ein Arzt das Leben des Patienten ohne ausdrückliches Verlangen zu beenden, kann unter Umständen auch der Straftatbestand des Mordes eröffnet werden. Das Verbot des Tötens auf Verlangen schützt den Bürger zum einen vor sich selbst und verhindert auf der anderen Seite, dass jemand einen anderen aus persönlichen Motiven (man denke hier an einen Erbfall) tötet und vor Gericht behauptet, es sei der Wille des Getöteten gewesen.

Diese Schutzfunktion des Gesetzes ist zweifelsfrei sinnvoll, aber ist sie es auch in jedem Fall?

Wie sieht es mit dem lebensbejahenden Mädchen aus, das nach einem Autounfall im Krankenbett vor sich hinvegetiert, ohne Aussicht auf Besserung, die so ein "Leben" niemals gewollt hätte, aber noch zu jung war, ihren Willen im Vorfeld zu äußern?

Haben Elternteile dann nicht als gesetzlich bevollmächtigte Personen die Verpflichtung ihrer Tochter einen würdevollen Tod zu ermöglichen?

Es sei hier angemerkt, dass aktuell kein europäisches Land die aktive Sterbehilfe erlaubt hat. Lediglich die Niederlande, Belgien und Luxemburg haben sie straffrei gestellt (juristische Parallele zur Abtreibungsregelung in Deutschland). Seit 2001 darf ein Arzt in den Niederlanden einen Patienten aktiv töten, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht, ein zweiter Arzt als Berater und Zeuge hinzugezogen wurde und der Arzt seine Tat bei der Staatsanwaltschaft selbst anzeigt - nur dann kann die Handlung straffrei gestellt werden.

Recht auf Würde. Auch im Tod?

Das Hauptargument für die aktive Sterbehilfe stützt sich auf das sogenannte Selbstbestimmungsrecht. Es ist durch Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 in unserem Grundgesetz verankert und auch hier schon juristisch mit dem Begriff der Würde verknüpft.

Etliche Philosophen setzen sich seit Menschengedenken mit der Definition der Würde auseinander und die Fachmeinungen sind ähnlich differenziert, wie bei der Frage nach der aktiven Sterbehilfe. Der emeritierte Philosoph Norbert Hoerster lehnt den Begriff der Menschenwürde als Kriterium für seine Ethik ab, da der Begriff eine Leerformel sei, mit der sich beliebige Werte verbinden lassen.

Er verfolgt die Interessensethik, wonach man nicht die Würde, sondern die elementaren Interessen der Menschen schützt. Er vertritt die Ansicht, aktive Sterbehilfe zuzulassen, wenn ein unheilbar Kranker aufgrund reiflicher, im urteilsfähigen Zustand getroffener Überlegungen dies wünscht.

Ralf Stoecker hingegen (Vorstand der Akademie für Ethik in der Medizin), der seit Jahren versucht den Menschenswürdebegriff philosophisch zu fassen, sieht in diesem Begriff das Zugeständnis an den Menschen

"Etwas darzustellen in der Welt. Nicht in den Staub gezwungen zu werden."

Auch er vertritt die Ansicht, dass es legitim ist, sich bei der Selbsttötung Hilfe zu holen, da die Selbstbestimmung zum Kernbereich der Menschenwürde gehört. Demnach ist es also legitim nicht nur über sein Leben, sondern auch über seinen Tod entscheiden zu dürfen?

Laut Kant ist das Leben des Menschen unantastbar, weil der Mensch Zweck an sich selbst sei und nicht "verzweckt" werden darf. Gegner, wie auch Befürworter, der aktiven Sterbehilfe berufen sich hier auf den großen Königsberger Philosophen. Bestimmt man jemand anderen zum Töten der eigenen Person, bedeutet das, dass man nicht mehr über sich selbst verfügt, da der andere über das Leben und den Tod von einem bestimmt. Man ist also das abhängige Verfügungsobjekt des anderen.

Doch werde ich nicht viel mehr verzweckt, wenn man mein Leben, schlimmstenfalls gegen meinen Willen, künstlich verlängert?

Der Hippokratische Eid


Foto: wikimedia.org

Neben der ärztlichen Schweigepflicht findet sich in diesem Eid auch das Versprechen "die Patienten vor Schädigung und Unrecht" zu bewahren. Viele Ärzte sehen sich dadurch in der kniffligen Lage, eventuell gegen ihren Berufsethos zu verstoßen. Schließlich ist das Beenden des Lebens die höchste Schädigung. Aber vielleicht ist auch das Aufrechterhalten eines schmerzhaften Zustandes das höchstmögliche Unrecht? Wie wirkt sich die aktive Sterbehilfe auf das Verhältnis zwischen Arzt und Patient aus?

Um diese Frage zu beantworten, muss man sich stets den Einzelfall anschauen, da die Frage nach dem Verhältnis keine philosophische, sondern eine tief persönliche und psychologische Frage ist. Das Verhältnis kann belastet werden, muss es aber nicht. Auch ist der Arzt durch die Zulassung der aktiven Sterbehilfe nicht gezwungen oder verpflichtet, seinen Patienten zu töten.

Kann man tatsächlich immer zweifelsfrei kontrollieren, ob ein Patient die Tötung wirklich gewünscht hat?

Wer schützt den dementen und komatösen Menschen davor, dass seine Angehörigen aus egoistischen Motiven seinen Tod herbeiführen?

Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht eine Regelung zu verfassen, die weitgehend wasserdicht ist, um eine maximale Transparenz zu gewährleisten. In den Niederlanden kommt es immer wieder zu einzelnen Fällen, wo die Tötung eines Menschen nicht geklärt ist und ein juristisches Verfahren nach sich zieht. Auch kommt es in der Palliativmedizin häufiger vor, dass Angehörige von Gestorbenen behaupten, dass diese gegen ihren Willen mit starken Medikamenten betäubt wurden und als Folge der Behandlung starben. Ein Missbrauch dieser Norm muss definitiv verhindert werden.

Verhindert die Zulassung der aktiven Sterbehilfe den Ausbau von teuren, aber humaneren Alternativen?

Viele Kritiker führen das Argument ins Feld, dass die Zulassung der Palliativmedizin im Wege steht. Wenn man Menschen fragt, ob nun die Giftspritze oder eine schmerzlindernde Pflege zum Tod zu bevorzugen ist, werden die meisten wohl intuitiv der schmerzlindernden Pflege den Vorzug geben.

Aktives Töten ist etwas anderes als eine Unterlassung, selbst wenn das Ergebnis identisch ist.

Das grundsätzliche Verbot einen Menschen zu töten ist tief in uns verankert. Deshalb ist es unvermeidlich, dass man dem Unterschied zwischen aktivem Tun und Unterlassen eine hohe Bedeutung beimisst. Aktive Sterbehilfe darf daher nur als letztes Mittel, wenn kein anderer Weg offen steht, verwendet werden.

Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen:

  • Der Staat muss alle Anstrengungen darauf setzen, die Palliativmedizin zu fördern und mit der indirekten Sterbehilfe so human und transparent wie möglich zu verfahren.

Das begründet sich allein dadurch, dass der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe erst gar nicht aufkommt. Denn das entscheidende Problem bei der Frage nach den letzten Lebenstagen unheilbar kranker und schwer leidender Menschen ist kein medizinisches, sondern ein psychologisches. Neben der Tatsache, dass man das Recht eines Menschen ernst zu nehmen hat, ist es genauso wichtig, die Umstände zu prüfen, unter denen ein solcher Wunsch entsteht. Das Problem ist folglich nicht der nachvollziehbare Rechtsanspruch des Patienten. Es sind die Lebensumstände, die die Entstehung sterben zu wollen hervorrufen. Daher ist die Palliativmedizin, sowohl für Arzt als auch Patient, der bessere Weg.

  • Erlaubt man die aktive Sterbehilfe, so macht man aus dem letzten Mittel für wenige ausweglose Fälle ein "normales" Mittel unter anderen.

Das kann zur Folge haben, dass Bemühungen um Patienten verringert werden. Die Krankenhäuser bräuchten sich auch gewiss nicht mehr die Mühe machen, den Patienten die letzten Tage und Wochen möglichst schmerzfrei zu gestalten. Auch die Belastung der Krankenkassen könnten hier in Zukunft als Grund zur Tötung angeführt werden.

Was ist ein würdiger Tod dem Staat und der Gesellschaft wert?

Abschließend könnte man sagen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen überall dort seine Grenzen hat, wo es unerträgliche und inhumane Folgen für die Gesellschaft hervorbringt.

Die Beantwortung dieser Frage muss jedem selbst überlassen werden, allerdings ist das Argument, dass durch die Zulassung der aktiven Sterbehilfe die Tötung eines Menschen zu einem akzeptierten Mittel werden kann, ein sehr schwerwiegendes. Die möglichen gesellschaftlichen Folgen sind nicht einfach abzuschätzen und womöglich höchst gefärhlich.

Was denkt Ihr zu dem Thema? Vielleicht bekommen wir in den Kommentaren eine angeregte Diskussion hin!

Beste Grüße

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Das Thema ist sicherlich nicht gerade das leichteste ^^
Daher geb ich mal ne ganz subjektive Meinung ab: Ich will über mein Leben so sehr es geht selbst bestimmen und der Tod ist ein Bestandteil jedes Lebens.

Das stimmt und es gibt viele unterschiedliche Ansichten dazu. Wenn man die umfassend würdigen will, landet man unweigerlich bei einem Roman. Ich denke auch, dass man als Person das Recht haben sollte, über sein Ableben entscheiden zu können, sofern man Dritte nicht aktiv dazu zwingen möchte, das eigene Leben zu beenden. Bei der aktiven Sterbehilfe bin ich immer bisschen im Zwiespalt, weil man zum einen natürlich vom Arzt was krasses erwartet und zum anderen darf man den Fakt nicht außer Acht lassen, dass bei der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe drastische gesellschaftliche Änderungen entstehen können.

Naja mit Zwang hab ichs ja auch nicht, finde es daher auch vollkommen legitim, wenn man das als Arzt verweigern möchte.
Aber dann muss halt ein Arzt, der bereit ist das zu tun, aufgetrieben werden...


Wegen den drastischen gesellschaftlichen Änderungen muss man ja nur zu unseren Nachbarländern gucken, wo das ganze bereits legalisiert (bzw. straffrei) ist.
Ohne näher nachgeforscht zu haben oder besonders Ahnung zu haben, gehe ich mal davon aus das es dort noch nicht zu totalen Anarchie deswegen gekommen ist :)

Ist es tatsächlich nicht, die Zahlen sind seit 2001 zumindest in den Niederlanden konstant geblieben (glaube es waren 4.500 Fälle von aktiver Sterbehilfe). Allerdings gibt es immer wieder Fälle, in denen von Missbrauch berechtigt wird und die geringste (wissenschaftlich fundierte) Spanne bei gesellschaftlichen Änderungen ist mit ca. 30 Jahren anzusetzen. Es bleibt also zu abzuwarten, wie sich das in den nächsten Jahren ändert und ob das letzte Mittel sich zu einem normalen und gängigen entwickelt.

Sehe aber auch den Schritt der Straffreistellung als guten Kompromiss. Machen wir in DE mit der Abtreibung genauso.

Da sieht man mal das wir gefangene in einer "Freien Welt" sind!!!

Unser Käfig beginnt eben immer dort, wo der der anderen anfängt ;)

Sehr interessantes Thema, danke für Deinen Denkanstoß!

Ich finde das die Gesetzeslage in Deutschland und die öffentliche Wahrnehmung zu dem gesamtenThema, wenig dem eigentlichen Stellenwert entspricht, die es haben sollte.
Es interessiert anscheinend nur Leute die es betrifft.
Wobei jedem klar sein sollte, das wir alle nicht aus Zuckerwatte bestehen und jederzeit in diese Thema hineingerissen werden können.

Ich bin der Meinung das jeder Mensch nicht nur das Recht auf ein würdevolles , selbstbestimmtes Leben hat sondern auch ein Recht auf einen würdevollen, selbstbestimmten Tod.

Wenn diese Thema mal aufkommt, meint eigentlich jeder, das er es selbst entscheiden wollen würde und wenn der Fall eingetreten ist das man es selber nicht mehr kann, dann hoffentlich jemand da ist der es für einen entscheidet.
Aber keiner möchte an irgendwelche Geräte angeschlossen, ewige Jahre dahinvegitieren.
Eine sehr schwere Lage in die man seine Angehörigen und/oder den behandelnden Arzt damit bringt!

Deswegen kann ich nur jedem ans Herz legen, sich damit zu beschäftigen und seinen Willen in Form einer Patientenverfügung zu erklären.
https://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung

Eine Patientenverfügung ist wirklich eine sinnige Geschichte, da man nie weiß, was das Leben für einen bereit hält und man Angehörige vor eine schwierige Wahl stellt, wenn man keine ausgefüllt hat - da hast Du absolut recht. Vor allem die Grauzonen, in denen man sich bei den verschiedenen Sterbehilfearten befinden kann, müssen vorsichtig abgewägt werden.

Gibt der Arzt einem Patienten eine handvoll Schlaftablette, die der Patient nimmt und dadurch ohnmächtig wird, muss das Pflegepersonal ihn eigentlich wieder zurückholen. Ansonsten wäre das "Unterlassene Hilfeleistung" und nach deutschem Recht strafbar. Ähnlich sieht das auch bei unklaren Fällen aus.

Ja diese juristischen Spitzfindigkeiten könnte man sich fast komplett sparen, wenn man Beispielen wie Holland oder Luxemburg folgt.
Da funktioniert das sehr gut, man kann “schön“ Zuhause einschlafen.
Genauso wie es auch sein sollte.
Nur da muß der Gesetzgeber ran, wir selbst können nur eine Verfügung abgeben, um einigermaßen selbstbestimmt ableben zu dürfen.

Ja, das stimmt. Nur ist in einem Staat, in dem Rechtssicherheit garantiert wird, die Juristerei nicht wegzudenken. Gerade, wenn es um die Leute geht, die ihren eignen Willen nicht mehr äußern können. Es bleibt spannend, wass die obersten Gerichte da in Zukunft für uns bereit halten werden.

Ja und das ist auch gut so.
In Luxemburg und Holland wird Rechtssicherheit allerdings auch garantiert und trotzdem sind diese Länder wesentlich weiter als wir.
Aber man soll ja positiv denken und von daher kann man froh sein das nicht alle Länder solche Rückständigen Gesetze wie Polen hat.
Da sind alle Arten von Sterbehilfe generell verboten....

Deutschland braucht ja immer bisschen länger als die unmittelbaren Nachbarn. Bin aber zuversichtlich, dass auch diese letzte Bastion große Bastion des Christentums in unserer Politik auch noch fällt. Abwarten und Tee trinken ;)

Klasse Beitrag Alexander. Chapeau!, Grüße ~Benny

"Die Welt" ist eben an einigen Stellen völlig bekloppt.
Ein Freund von mir hat Krebs der jetzt gerade wieder gestreut hat.Er bekam Bestrahlungen im KH und man sagte ihm es gäbe eine Therapieform die ihm noch bis zum Tod eine Art Lebensqualität erhalten könnte.
Also stellte er einen Antrag bei der KK.
Wurde abgelehnt weil die bisherigen Krebsbehandlungen schon so teuer waren.
Gleiche Antwort erhielt er bei Antrag bzgl. Zahnbehandlung da durch die Bestrahlung
die Zähne in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Ich denke das es nicht nur ihm so geht sondern vielen anderen auch und das dann bei diesen irgendwann der Gedanke aufkommt "gehen zu wollen" ist für mich voll nachvollziehbar.

Für meine Denke ist es eher unmenschlich das tagtäglich Menschen betagten Alters in Pflegeheimen wie irre animiert werden damit man sie anschließend noch teilnahmsloser und iwie bereits "seelenlos" wieder in einem Rollstuhl an den Essenstisch schiebt,sofern nicht nur noch Bettlägerigkeit vorliegt.
Ich habe diese Menschen in Pflegeheimen gesehen.Bei einem Besuch meiner Mutter packte mich mal eine alte Dame in ihrem Rollstuhl in dem sie angeschnallt war und schaute mich starr an.Alles was sie sagte war ein stotterndes ....sterben will....
Krass,voll krass.

Absolut krass...
Es ist auch ein Phänomen das in den reichsten Gesellschaftsformen der Umgang mit den Älteren so miserabel ist. Wobei in ärmeren Ländern viel respektvoller mit ihnen umgegangen wird.
Das ist vlt nur ein ein subjektiver Eindruck aber mir kommt es so vor.
Und wenn man sich überlegt das die Menschen die jetzt in so einer “vorsichhinvegetieranstalt“ auf ihren Tod warten müssen, genau die sind die uns den Wohlstand erstmal ermöglicht haben, muß ich mich doch sehr wundern.

Ja, du hast völlig recht. Es muss möglich sein, allen Menschen die bestmögliche Behandlung ermöglichen zu können, um ihnen das Leben, bis zum Eintritt des schlimmsten Falls maximal lebenswert zu gestalten. Gerade Krebspatienten sind oftmals bis zum Endstadium der Krankheit von Hilfemaßnahmen ausgegrenzt. Erst, wenn die Schmerzen unerträglich sind, wählen Ärzte den Morphinansatz. Unser Gesundheitssystem und der Umgang mit Kranken und ihren Willen muss definitiv in weiten Teilen überdenkt werden.