Praxisbeispiel Bounty Hunter

in #deutsch5 years ago

Krypto Trader aufgepasst, das Ende der Steuerfrist rückt näher und beim Eintragen der steuerlichen Gewinne muss auf einiges geachtet werden! Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Kryptosteuerguide, der für jeden zugänglich ist und Sie bei der Steuererfassung unterstützen soll. Dabei klären wir Fragen zum Thema Kryptowährungen und Steuern in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Anhand von Praxisbeispielen bekommen Sie einen realitätsnahen Einblick auf die Anwendung der steuerrechtlichen Situation von Kryptowährungen.

Im folgenden hat Bounty Hunterin Kathi einige Coins durch Bounty-Kampagnen erworben und diese dann zum Teil verkauft. Daneben betreibt sie noch einen ETH Masternode, von dem sie monatlich etwas ausgezahlt bekommt. Kathi arbeitet nebenbei noch geringfügig. Wie viele Steuern sie zahlen muss und welche Möglichkeiten sie hat um Steuern einzusparen, erfahren sie hier.

Kathi hat als Bountyhunterin ihre Mission gefunden.

  • Sie nimmt bei einer Bounty-Kampagne teil, bei der sie beim Listing am 15. Juni 2017 Coins im Wert von EUR 200,00 bekommt. Diese verkauft sie 5 Tage später zum Wert von EUR 1.000. Am 30. Juni bekommt sie Coins aus einem Airdrop, die einen Initialwert auf der Börse von EUR  500,00 haben. Die Hälfte EUR 250,00 verkauft sie sofort. Die 2. Hälfte beschließt sie zu behalten.
  • Außerdem beginnt sich Kathi für eine ETH Masternode zu begeistern, die sie am 31. August auch in Betrieb nimmt. Die Masternode selbst kostet sie EUR 1.500 wovon sie EUR 150,00 pro Monat ausbezahlt bekommt.
  • Am 15. September nimmt Kathi erneut an einem Bounty-Programm teil, das ihr bei Listing EUR 200,00 bringt. Der Coin schießt jedoch innerhalb von einem Tag um das 20-fache nach oben und Kathi besitzt nun EUR 4.000 dieses Coins. Sie beschließt sich EUR 3.000 davon auszuzahlen. Die restlichen Coins im Wert von EUR 1.000 beschließt sie zu behalten. Sie nimmt an keinen weiteren ICOs oder sonstigen Events im Jahr 2017 Teil.
  • Aufgrund des Kursfalles im Jahr 2018 beschließt Kathi alle ihre Coins aus Airdrops zu verkaufen. Am 30. Juni verkauft sie die 2. Hälfte aus dem Airdrop vor einem Jahr (Restwert EUR 100,00). Die Masternode, die ihr 2018 nur noch EUR 30,00 pro Monat gebracht hat, legt sie am 30. Juni ebenfalls still. Das letzte Viertel der Coins aus dem Bounty Programm vom 15. September verkauft sie ebenfalls am 30. Juni 2018 zu einem Wert von EUR 200,00.
  • Kathi ist Geringverdienerin mit einem Gehalt von EUR  6.000 pro Jahr.

Welche Steuerlast kommt auf Kathi zu? Und welche Möglichkeiten hat sie um Steuern zu sparen?

Bei Bounty- bzw. Affiliate Programmen oder Airdrops kommt es darauf an, ob eine Gegenleistung erbracht werden muss, wie zB Marketingleistung von Influencern o.ä. Erfolgt dies gänzlich ohne Gegenleistung so ist sowohl bei Bounty-Programmen als auch bei Airdrops von einer steuerfreien Schenkung auszugehen.  Liegt ein Leistungsaustausch vor, so muss der Euro-Marktpreis der erhaltenen Coins als Leistungsentgelt in der Steuererklärung erfasst werden.
Beim Masternode ist aufgrund der Ähnlichkeit zum Mining mit Einkünften aus Gewerbebetrieb zu rechnen.
Betreffend Bounty/Airdrop: nachdem Kathi dies nicht hauptberuflich ausübt, wird es sich hier wohl um sonstige Einkünfte gem § 29 EStG handeln. In 2017 betrifft der Wert der Gegenleistungen EUR 900,00 – welche somit in der Steuererklärung anzugeben sind. Der Verkauf der Coins aus der ersten Kampagne sind innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist und somit auch steuerpflichtig, ebenso die Coins aus dem Airdrop.
Die Einkünfte aus dem Masternode sind im Jahr 2018 aufgrund der hohen Einmalkosten negativ.
Im Jahr 2017 und 2018 ist Kathi mit ihren Gesamteinkünften unter EUR 11.000 – somit fällt auch keine Einkommensteuerzahllast an – die Vorgänge müssen dennoch in der Steuererklärung entsprechend erfasst werden.

Für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen außerdem sich den kostenlosen Kryptosteuerguide herunterzuladen, um sich Wissen über die korrekte Versteuerung von Kryptowährung anzueignen. Bitte beachten Sie, dass der Guide keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sollten Sie Fragen zum Kryptosteuerguide haben stehen wir Ihnen gerne unter [email protected] zur Verfügung.


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