Strafanzeige gegen Kanzlerin Merkel u. Sprecher Seibert wegen falscher Verdächtigungen (§ 164 StGB)

in #deutsch6 years ago (edited)

handcuffs-354042_1920.jpgAn die Staatsanwaltschaft Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Fax: (0371) 453 4910

Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, Willy-Brand-Str. 1, 10557 Berlin

und Ihren Regierungssprecher Steffen Seibert, Dorotheenstraße 84, 10117 Berlin

wegen des Verdachts auf falsche Verdächtigungen zum Nachteil einer hundertfachen
Vielzahl von Personen, die nicht unbedingt namentlich bezeichnet aber soweit
erkennbar sein müssen, dass sie identifiziert werden können.

Der Straftatbestand der „Falschen Verdächtigung“ ist § 164 unseres Strafgesetzbuches
(StGB) geregelt. Dieser lautet (Auszug):

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen
zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres
Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht
verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen
ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten
Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige
Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren
oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.“

Der Anlass

Auslöser des Vorfalls war die Ermordung eines unbewaffneten Deutschen - Daniel Hillig -
durch fünf Messerstiche, ausgeführt durch bewaffnete Migranten. Zwei weitere Deutsche
wurden schwer verletzt und mussten ins Krankenhaus. Diese war der Anlass für die
öffentliche Empörung der Bevölkerung von Chemnitz. Die Bürger von Chemnitz haben
ihr Recht gemäß Art. 8 Grundgesetz ausgeübt. Dieser lautet:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und
ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf
Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Reaktion der Beschuldigten auf diesen Anlass

Regierungssprecher Seibert erklärte dazu:

„Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stellenweise auf Video festgehalten wurde,
das hat in unserem Rechtsstaat kein Platz. Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden
auf Menschen anderen Aussehens und andere Herkunft, das nehmen wir nicht hin.“

Kanzlerin Merkel erklärte dazu: “Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden
gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit
unserem Rechtsstaat nichts zu tun.”

Keine Beweise für die Behauptungen

Beweise für diese „Zusammenrottungen“ oder für „Hetzjagden“ wurden bis heute von
Seite der Beschuldigten nicht erbracht. In den Medien kursierte lediglich ein einziges
Video, das man – auch bei böswilliger Interpretation – nicht als Beleg für
Zusammenrottungen und Hetzjagden interpretieren kann. Gleichzeitig existieren im
Netz zahlreiche entlastende Videos, die die spontane, jedoch friedliche Empörung
der Bürger von Chemnitz gem.Art 8 GG zeigen.

Videoaufnahmen (Plural!), die die Kanzlerin haben will, gibt es offensichtlich nicht.
Gäbe es sie, würden sie längst in der Propagandamaschine des Merkel-hörigen
Staatsfernsehens (ARD, ZDF etc.) „rauf und runter“ laufen.

Gezielte Falschdarstellung der Vorfälle

Nach Aussage der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab es keine Hetzjagd. Der
Generalstaatsanwalt Sachsen fällt seine Aussage ausdrücklich nach „Sichtung des
gesamten Materials.“

Ebenso sagt der Ministerpräsident von Sachsen, Michael Kretschmer, in seiner
Regierungserklärung zum Vorfall, dass es „keine Hetzjagd“ und „keinen Mob“ gab.
Verfassungsschutz-Präsident Maaßen zweifelt die „Hetzjagden“ in Chemnitz ebenfalls
an und spricht von „gezielten Falschinformationen“.

Merkels Anwendung der DDR-Propaganda

Von Seiten der Beschuldigten – Merkel und Seibert – gab es aber nicht etwa s
chwerpunktmäßig eine Verurteilung der benannten Bluttat oder eine emphatische
Bekundung gegenüber den Opfern und den Angehörigen, sondern der Schwerpunkt
der Reaktion lag ganz eindeutig darauf, die friedlichen Versammlungen der Chemnitz
Bürger zu diskreditieren.

Das von den Beschuldigten Merkel und Seibert bei der Anlassbeschreibung gebrauchte
Wort „Zusammenortung“ stammt aus dem § 217 des Strafgesetzbuches der „DDR“ und
dies war nicht etwa ein „Rechtsstaat“, sondern ein Unrechtsstaat. Noch einmal sei Frau
Merkels Stellungnahme zum Vorfall auszugsweise zitiert:

„… dass es Zusammenrottungen gab, …(dies hat) mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.“

Die ehemalige FDJ-Sekretärin Merkel und - als „IM Erika“ - mutmaßliche STASI-
Mitarbeiterin, wendet hier skrupellos ihr Propagandainstrumentarium an, das sie im
Unrechtsstaat „DDR“ gelernt hat.

Ihr getreuer Gehilfe Seibert folgt ihr dabei - ebenfalls ohne irgendwelche Skrupel.

Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte und bitte darum,
das Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des
Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. Marius Ebert)

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Dieses Video wurde bei YouTube wegen Hassrede zensiert. Ich glaube der Bevölkerung aber ! Merkel lügt !
Lügenpresse_von_wütenden_Chemnitzern_auseinander_genommen.mp4.jpg

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