Verschärfte Reglung der Cryptowährung
Online-Handelsplätze innerhalb der EU sollen im Rahmen der kürzlich beschlossenen Reform der Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung künftig strenger reguliert werden. Auch die Nutzer solcher Handelsplätze und die Adressen ihrer Wallets müssen in Zukunft zentral gespeichert werden. Doch die Reform geht noch weit darüber hinaus…
Vergangenen Donnerstag hat das EU-Parlament die fünfte Reform der Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet. Nicht nur die Betreiber von Handelsplattformen für virtuelle Währungen müssen künftig zugelassen und eingetragen werden. Diese müssen auch die Identität ihrer Kunden im Rahmen der „üblichen Sorgfaltspflichten“ der Banken und Finanzhäuser festhalten und kontrollieren. Um dies zu erreichen, muss künftig die Identität der Kunden und ihrer Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank hinterlegt werden. Damit soll die Anonymität von Kryptowährungen aufgehoben werden, die aber beim Bitcoin und vielen anderen virtuellen Währungen sowieso nicht existiert. Außerdem soll so das „Missbrauchspotenzial für kriminelle Zwecke“ eingeschränkt werden, was nach Angaben der EU mit dem Einsatz von Kryptowährungen verbunden ist.
Ähnlich wie alle Banken müssen Online-Handelsplätze in Zukunft alle Transaktionsbelege bis zu zehn Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aufheben. Bei langfristigen Kundenbeziehungen verlängert sich die Aufbewahrungspflicht dementsprechend. Die neue Richtlinie bleibt eher vage, wenn es darum geht, welche Straftaten von der EU-Analyse-Behörde „Financial Intelligence Unit“ (FIU) gespeichert werden dürfen, die zum Zoll gehört. So gelten auch Straftaten mit einer Höchststrafe von über einem Jahr bereits als Vortaten zur Geldwäsche. Darunter könnten sogar geringfügige Delikte wie üble Nachrede fallen, die die Analysenstelle der EU künftig langfristig speichern und auswerten darf.
EU kämpft an vielen Fronten gegen Anonymität
Auch sonst richtet sich die Regulierung gegen anonyme Transaktionen. Den Schwellenbetrag für anonyme Zahlungen über Prepaid-Karten hat das EU-Parlament auf 150 Euro gesenkt. Innerhalb Deutschlands sind es ohnehin höchstens 100 Euro. Die Anbieter von Guthabenkarten müssen die Identität ihrer Kunden in Zukunft strenger kontrollieren. Manche EU-Parlamentarier haben sich sogar dafür ausgesprochen, alle anonymen Transaktionen zu verbieten und Barzahlungen noch strenger zu regulieren. Sie gehen davon aus, dass Barzahlungen ab einer bestimmten Höhe automatisch einen illegalen Hintergrund haben müssen. Während sich die deutsche Bundesregierung dagegen ausspricht, gibt es in mehreren EU-Staaten bereits strikte Höchstgrenzen für Bargeld-Käufe.
Kritik gab es auch in Bezug auf die mangelnde Reform der zentralen Bankenaufsicht. Die EZB-Aufsichtsbehörde hat im Kampf gegen Geldwäsche weiterhin auf nationaler Ebene keinerlei Befugnisse. Sie ist zudem auf die Informationen nationaler Behörden angewiesen, die wie im Fall von Malta und Lettland ihre Daten längerfristig zurückgehalten haben.
Die EU-Länder haben nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Für manche Bestimmungen gelten hingegen längere Übergangsfristen.
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