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RE: Bundesregierung für Pflicht zur Passwortherausgabe!
Fürs BVerfG muss man nachweisen dass man persönlich betroffen ist, sonst ist jede Klage unzulässig.
Fürs BVerfG muss man nachweisen dass man persönlich betroffen ist, sonst ist jede Klage unzulässig.
Mit der Einschränkung meiner Privatsphäre bin ich persönlich betroffen.
Die lieben (Parteibuch-)¹Richter sehen aber vielleicht gar keine Einschränkung deiner Privatsphäre!
¹ Vermutlich hat die große Mehrzahl ein Parteibuch oder zumindest ein starkes Naheverhältnis zu einer Partei. Nach welchen Kriterien sollen die Abgeordneten sonst über die Richter-Ernennungen abstimmen?