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In Deutschland ist die Ausbildung für Richter und Anwälte dieselbe. Nach dem 2. Staatsexamen ist man Volljurist. Damit erreicht die Befähigung zum Richteramt, kann sich also bei der Justiz bewerben oder aber auch als Anwalt zulassen.

PRG steht für "Privatrechtsgesellschaft" also Richter sind keine beamte sondern kündbare Schiedsrichter.