RE: Bundesregierung für Pflicht zur Passwortherausgabe!
Als traurige Ergänzung des Hauptartikels sollte ein ebenfalls vor nicht allzu langer Zeit auf den Weg gebrachtes Gesetz Erwähnung finden, welches vorsieht, Beugehaft zu erzwingen, wenn verdächtige Nutzer sozialer Medien ihre Passwörter nicht preisgeben. Damit sollen die Strafverfolger dazu in die Lage versetzt werden, die Accounts Verdächtiger zu übernehmen, um, auf diese Weise getarnt, auch die deren Kontakte aushorchen zu können.
Bei diesem so genannten Paragrafen 163g geht es keineswegs nur um schwerste Straftaten, sondern, wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt, unter anderem um die "Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung", "Sport-Doping" sowie jegliche "mittels Telekommunikation" begangene Straftaten, z. B. "Betrügerei bei Ebay".
Währenddessen wird in Österreich an der Umsetzung des "digitalen Vermmumungsverbots" im Netz gearbeitet ...