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RE: Notwehr: Wann darf ich mich wie wehren?

in #deutsch5 years ago

Du scheinst den Artikel aufmerksam gelesen zu haben uns sprichst sogar Punkte an, an die ich gar nicht gedacht habe :D

Ich sehe das auch so. Sowohl Alucian als auch der Downvoter wären nicht gerechtfertigt. Alucian unter anderem aus den von dir genannten Fällen, der Downvoter wegen der Absichtsprovokation.

Auch im Hinblick auf entgangene Rewards (schutz des Eigentums)

Oh, das erscheint mir zivilrechtlich und strafrechtlich sehr interessant! Z.B.: Was sind die Rewards rechtlich? Kann gezieltes Downvoten eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sein? Könnte ich gerade alles nicht beantworten!

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Ja, das ist alles recht nebulös - ist ein noch nicht ausgezahlter Reward schon Eigentum des zukünftigen Empfängers? Und selbst wenn ja - wie hoch ist der Wert dann? Das weis man ja alles nicht wirklich, bevor man den Reward erhalten und in Euro getauscht hat.
Eine blutige Nase rechtfertigt das allemal nicht. Hinzu kommt ja noch die fehlende Zeitnähe der Tat. Du kannst ja auch nicht jemand was aufs Maul hauen, weil der dich vor ein paar Tagen beleidigt oder bestohlen hat, oder es in ein paar Tagen vieleicht wieder tut. Das ist ja dann Sache der Polizei und Justiz. Notwehr kann es nur während des Tatgeschehens sein.

ist ein noch nicht ausgezahlter Reward schon Eigentum des zukünftigen Empfängers?

Kann nicht sein, da jeder Upvote jederzeit geändert und zurückgezogen werden kann bis zum payout.

Eben, sehe ich auch so. Einen beweisbaren finanziellen Verlust gibt es also garnicht durch flaggen. Es bleibt also höchstens der psychologische Faktor.