Cottbus 15 Jaehriger darf trotz Angriff bleiben Stadt hebt Sanktion auf
Im Januar griff ein 15-jähriger Flüchtling gemeinsam mit zwei Freunden ein Ehepaar an, weil sie ihm keinen „Respekt“ zollten. Er wurde der Stadt verwiesen. Nun hat die Stadtverwaltung entschieden: Der Junge darf doch in Cottbus bleiben.
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Ein wegen der Beteiligung an einem Messerangriff der Stadt verwiesener junger Flüchtling und sein Vater dürfen in Cottbus (Spree-Neiße) bleiben. Die Stadtverwaltung habe nach Beratungen unter anderem mit dem Jugendamt und Sozialarbeitern entschieden, dass die angedrohte sogenannte negative Wohnsitzauflage nicht erteilt werde, sagte Sprecher Jan Gloßmann.
Grund dafür sei eine auffällige Besserung des Verhaltens des 15-Jährigen. Er gehe regelmäßig zur Schule, sein Vater nehme außerdem an einem Integrationskurs teil. Hinweise auf mögliche Konsequenzen bei weiteren Rechtsbrüchen in einer sogenannten Gefährderansprache hätten zuvor keine Wirkung gezeigt, sagte Gloßmann. Die Verhaltensänderung habe erst eingesetzt, als die Ausweisung aus der Stadt angedroht wurde.
Die Erlaubnis, in Cottbus bleiben zu dürfen, ist nach Angaben von Gloßmann gegenüber der „Lausitzer Rundschau“ jedoch unabhängig von einem möglichen Strafverfahren. Der junge Syrer muss sich weiterhin für die Beteiligung an einer Messerattacke vor dem Einkaufzentrum verantworten. Der 15-Jährige hatte im Januar nach Angaben der Polizei gemeinsam mit einem 14- und einem 17-Jährigen ein Ehepaar angegriffen.
Die Jugendlichen hätten am Eingang eines Einkaufszentrums den Vortritt verlangt und gefordert, die 43-jährige Frau solle ihnen Respekt bezeugen. Als sie dies ablehnte, hätten die Jugendlichen den Ehemann angegriffen. Einer der Täter habe ein Messer gezogen. Ein Passant griff ein.
Carsten Konzack, Leiter der Ausländerbehörde von Cottbus und Spree-Neiße, bestätigt die Einigung. Gegenüber der Zeitung stellte er klar: „Wir wollen keinen loswerden.“ Man habe mit der Drohung erreichen wollen, dass „die betroffenen Personen die Regeln einhalten, die in Cottbus und in Deutschland gelten“. Das sei nun erreicht.
Jedoch ist der Entschluss nicht unwiderruflich: „Wenn sich das Integrationsverhalten der beiden Akteure aber wieder ändern würde, würden wir wieder ansetzen“, erklärt der Leiter der Ausländerbehörde weiter.