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RE: Der Haftbefehl gegen den/die "Chemnitz-Mörder"

in #deutsch6 years ago (edited)

Ich stelle sie nicht als Mörder da, wo habe ich das gemacht? Ich aheb doch extra gesagt:

Es werden also beide nach § 212 Totschlag Abs. 1 StGB bestraft, sofern ihnen die Schuld nachgewiesen werden kann.

Und außerdem, ich würde meinen Steem Account darauf verwetten, dass sie als schuldig verurteilt werden und spätestens dann spielt es keine Rolle mehr, wer von uns beiden was für ein Urteil gefällt hat :)

P.S. Es wurde von der Polizei bestätigt, dass einer der beiden Verdächtigten (nicht Mörder ;) ) bereits vorgestraft ist und das deutet ja nicht gerade auf seine Unschuld.

Sort:  

Hier schreibst du es: Warum auch immer die Mörder nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags angeklagt werden ist auch fraglich.

Wenn der Richter ein AFD-Mann ist - kann man nicht von einem Urteil sprechen und wenn die Polizei so toll ist, dann frag sie mal, warum sie z. B. im im NSU-Fall (10 Morde) Akten geschreddert haben u. v. m. ... ENDE

Du musst das im Kontext sehen, dann verstehst du warum ich Mörder geschrieben habe ... Ist aber jetzt auch egal.

Und dass die Polizei toll ist, wirst du von mir im Leben nicht hören.

Anstatt "Mörder" solltest du objektiv "Beschuldigten" schreiben. Dann schreib bitte nicht, dass die Polizei etwas bestätigt hat, denn es spielt keine Rolle wie oft oder dass ein Mensch vorbestraft ist, das sind die Methoden der Faschisten. ;) Und wer einmal lügt, dem sollte man kein Vertrauen mehr schenken ... nun ist aber ENDE. :)

Und wer einmal einmal, ich zitiere: "erheblich vorbestraft" ist, der wird wohl auch noch eine Strafe begehen. Und gut, ich werde Mörder zu Beschuldigter umändern :).

Und komm nicht andauernd mit "Methoden der Faschisten" und "AfD-Richter" und was weiß nicht noch alles, du kannst mir nicht erzählen, dass dir deutsche Polizei sich etwas gegen Flüchtlinge ausdenken würde.

ENDE

Wenn die Notwehr nicht auch für vorbestrafte gilt, dann sollte man das Gesetz wohl abändern, sonst macht es keinen Sinn zu erwähnen. dass die Beschuldigten (erheblich) vorbestraft sind! *lol

Brot bleibt eben Brot :)

Ich weiß jetzt nicht wieso du von Notwehr sprichst, oder wie du überhaupt darauf kommst, ist aber auch egal...

Und selbst wenn die Beschuldigten aus Notwehr gehandelt hätten, wenn man auf Bewährung ist (wie der Beschuldigte) und dann jemanden ermordet (mit mehreren Stichen --> zeigt schon, dass es höchstwahrscheinlich keine Notwehr war), hat man schon mal nur noch sehr kleine Chancen, dass die Verletzung der Bewährung nicht anerkannt wird.

Meine Güte, schweig lieber. :)

Sollte man, wenn man keine Ahnung hat ;)