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RE: Der Haftbefehl gegen den/die "Chemnitz-Mörder"

in #deutsch6 years ago

Und wer einmal einmal, ich zitiere: "erheblich vorbestraft" ist, der wird wohl auch noch eine Strafe begehen. Und gut, ich werde Mörder zu Beschuldigter umändern :).

Und komm nicht andauernd mit "Methoden der Faschisten" und "AfD-Richter" und was weiß nicht noch alles, du kannst mir nicht erzählen, dass dir deutsche Polizei sich etwas gegen Flüchtlinge ausdenken würde.

ENDE

Sort:  

Wenn die Notwehr nicht auch für vorbestrafte gilt, dann sollte man das Gesetz wohl abändern, sonst macht es keinen Sinn zu erwähnen. dass die Beschuldigten (erheblich) vorbestraft sind! *lol

Brot bleibt eben Brot :)

Ich weiß jetzt nicht wieso du von Notwehr sprichst, oder wie du überhaupt darauf kommst, ist aber auch egal...

Und selbst wenn die Beschuldigten aus Notwehr gehandelt hätten, wenn man auf Bewährung ist (wie der Beschuldigte) und dann jemanden ermordet (mit mehreren Stichen --> zeigt schon, dass es höchstwahrscheinlich keine Notwehr war), hat man schon mal nur noch sehr kleine Chancen, dass die Verletzung der Bewährung nicht anerkannt wird.

Meine Güte, schweig lieber. :)

Sollte man, wenn man keine Ahnung hat ;)