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RE: Kryptowährungen und die Steuern: 5# Kryptowährungen im Privatvermögen Teil 2
Also an deiner Lohnsteuer kann sich nichts verändern. Sobald du aber deine Einkommensteuererklärung abgibst kann es sein, dass du dann Einkommensteuer zahlen musst. Aber erst wenn du die 600€ überschritten hast und deine Ausbildungsvergütung und die Gewinne aus den Veräußerungen 9.000€ übersteigen. Hierbei ist aber noch zu beachten, dass bei deiner Ausbildungsvergütung pauschal 1.000€ abgezogen werden und die Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung usw.) ebenfalls abgezogen werden.