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RE: CoinTracking: Portfolio, Auswertungen, Steuer-Bericht für Kryptowährungen

in #deutsch7 years ago (edited)

Danke für Deine Antwort und dass Du Dir die Zeit genommen hast bezüglich dieser Frage nochmals zu recherchieren.

Mein StBr bleibt bei seiner Einschätzung will aber seinerseits nochmals in die Recherche gehen. Falls es interessante Erkenntnisse gibt oder es sogar zu einer Revidierung kommt teile ich es Dir gerne mit.

Solange es Bitcoin sind und keine sonstigen Erträge daraus gibt, sollte es nach aktueller Rechtslage immer ein privates Veräußerungsgeschäft sein

Im Falle von Steem glaube ich im Übrigen, dass nicht eine ein- sondern eine zehnjährige Haltefrist zu wahren ist, wenn man steuerfrei veräussern möchte. Zumindest dann, wenn man Steem in Steem Power überführt hat. Denn dann fallen ja durch das Asset selbst Erträge an, selbst wenn nicht kuratiert wird.

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Ja, würde mich sehr freuen.
Steem ist tatsächlich einer dieser Knackpunkte bei denen es mir schwer fällt es einzuschätzen. Grundsätzlich gilt die 10-jährige Haltezeit ja, wenn Einkünfte daraus erzielt werden. Inwiefern dies bei Steem gegeben ist, nicht so ganz trivial, weil es keine Einkünfte im klassischen Sinne sind. Ich würde daher durchaus sogar argumentieren, dass es eine Anerkennung ist, die man erst zum Verkauf zu einem Einkommen macht. Dies wäre aber ein Fall, den ich bei einem FA durchaus mal schildern würde, wenn die einem folgen, kann man sich darauf berufen.
Noch schwieriger wird das z.B. bei etwas wie Bankera, dass eigentlich eine verdeckte Dividende ist und damit eigentlich klar Kapitalerträge sind. Es wird aber in Ethereum ausgeschüttet, was nun wiederum nicht direkt steuerbar ist und nach einem Jahr...
Der Gesetzgeber verschläft da gerade etwas und schafft eine riesige Rechtsunsicherheit.