Adolf Hitler / Mein Kampf (Band 2, Kapitel 3.)steemCreated with Sketch.

in #deutsch6 years ago (edited)

3 . Kapitel
Staatsangehöriger und Staatsbürger
Im allgemeinen kennt das Gebilde, das heute fälschlicher-weise als Staat bezeichnet wird, nur zwei Arten von Menschen: Staatsbürger und Ausländer. Staatsbürger sind alle diejenigen, die entweder durch ihre Geburt oder durch spätere Einbürgerung das Staatsbürgerrecht besitzen; Aus-länder sind alle diejenigen, die dieses gleiche Recht in einem anderen Staate genießen. Dazwischen gibt es dann noch kometenähnliche Erscheinungen, die sogenannten Staatenlosen. Das sind Menschen, die die Ehre haben, keinem der heutigen Staaten anzugehören, also nirgends ein Staatsbürgerrecht besitzen.
Das Staatsbürgerrecht wird heute, wie schon oben er-wähnt, in erster Linie durch die Geburt innerhalb der Grenzen eines Staates erworben. Rasse oder Volkszugehörig-keit spielen dabei überhaupt keine Rolle. Ein Neger, der früher in den deutschen Schutzgebieten lebte, nun in Deutsch-land seinen Wohnsitz hat, setzt damit in seinem Kind einen „deutschen Staatsbürger“ in die Welt. Ebenso kann jedes Juden- oder Polen-, Afrikaner- oder Asiatenkind ohne weiteres zum deutschen Staatsbürger deklariert werden.
Außer der Einbürgerung durch Geburt besteht noch die Möglichkeit der späteren Einbürgerung. Sie ist an verschie-dene Vorbedingungen gebunden, zum Beispiel daran, daß der in Aussicht genommene Kandidat wenn möglich kein Einbrecher oder Zuhälter ist, daß er weiter politisch unbe-denklich, d.h. also ein harmloser politischer Trottel ist, daß er endlich nicht seiner neuerlichen staatsbürgerlichen Heimat zur Last fällt. Gemeint ist damit in diesem realen Zeit- alter natürlich nur die finanzielle Belastung. Ja, es gilt so-
Wie man heute Staatsbürger wird 489
gar als förderliche Empfehlung, einen vermutlich guten künftigen Steuerzahler vorzustellen, um die Erwerbung einer heutigen Staatsbürgerschaft zu beschleunigen.
Rassische Bedenken spielen dabei überhaupt keine Rolle.
Der ganze Vorgang der Erwerbung des Staatsbürger- tums vollzieht sich nicht viel anders als der der Aufnahme zum Beispiel in einen Automobilklub. Der Mann macht seine Angaben, diese werden geprüft und begutachtet, und eines Tages wird ihm dann auf einem Handzettel zur Kenntnis gebracht, daß er Staatsbürger geworden sei, wo- bei man dies noch in eine witzig-ulkige Form kleidet. Man teilt dem in Frage kommenden bisherigen Zulukaffer näm-lich mit: „Sie sind hiermit Deutscher geworden!“
Dieses Zauberstück bringt ein Staatspräsident fertig. Was kein Himmel schaffen könnte, das verwandelt solch ein be-amteter Theophrastus Paracelsus im Handumdrehen. Ein einfacher Federwisch, und aus einem mongolischen Wenzel ist plötzlich ein richtiger „Deutscher“ geworden.
Aber nicht nur, daß man sich um die Rasse eines solchen neuen Staatsbürgers nicht kümmert, man beachtet nicht einmal seine körperliche Gesundheit. Es mag so ein Kerl syphilitisch zerfressen sein wie er will, für den heutigen Staat ist er dennoch als Bürger hochwillkommen, sofern er, wie schon gesagt, finanziell keine Belastung und politisch keine Gefahr bedeutet.
So nehmen alljährlich diese Gebilde, Staat genannt, Gift-stoffe in sich auf, die sie kaum mehr zu überwinden ver-mögen.
Der Staatsbürger selber unterscheidet sich dann vom Ausländer noch dadurch, daß ihm der Weg zu allen öffent-lichen Ämtern freigegeben ist, daß er eventuell der Heeres-dienstpflicht genügen muß und sich weiter dafür aktiv und passiv an Wahlen beteiligen kann. Im großen und ganzen ist dies alles. Denn den Schutz der persönlichen Rechte und der persönlichen Freiheit genießt der Ausländer ebenso, nicht selten sogar mehr; jedenfalls trifft dies in unserer heutigen deutschen Republik zu.
Ich weiß, daß man dieses alles ungern hört; allein
Bürger – Staatsangehöriger – Ausländer 490
etwas Gedankenloseres, ja Hirnverbrannteres als unser heutiges Staatsbürgerrecht ist schwerlich vorhanden. Es gibt zur Zeit einen Staat, in dem wenigstens schwache Ansätze für eine bessere Auffassung bemerkbar sind. Natürlich ist dies nicht unsere vorbildliche deutsche Republik, sondern die amerikanische Union, in der man sich bemüht, wenigstens teilweise wieder die Vernunft zu Rate zu ziehen. Indem die amerikanische Union gesundheitlich schlechten Elemen-ten die Einwanderung grundsätzlich verweigert, von der Einbürgerung aber bestimmte Rassen einfach ausschließt, bekennt sie sich in leisen Anfängen bereits zu einer Auffas-sung, die dem völkischen Staatsbegriff zu eigen ist.
Der völkische Staat teilt seine Bewohner in drei Klassen: in Staatsbürger, Staatsangehörige und Aus- länder.
Durch die Geburt wird grundsätzlich nur die Staats-angehörigkeit erworben. Die Staatsangehörigkeit als solche berechtigt noch nicht zur Führung öffentlicher Ämter, auch nicht zur politischen Betätigung im Sinne einer Teilnahme an Wahlen, in aktiver sowohl als in pas-siver Hinsicht. Grundsätzlich ist bei jedem Staatsangehörigen Rasse und Nationalität festzustellen. Es steht dem Staats-angehörigen jederzeit frei, auf seine Staatsangehörigkeit zu verzichten und Staatsbürger in dem Lande zu werden, dessen Nationalität der seinen entspricht. Der Auslän-der unterscheidet sich vom Staatsangehörigen nur dadurch, daß er eine Staatsangehörigkeit in einem fremden Staate besitzt.
Der junge Staatsangehörige deutscher Nationalität ist verpflichtet, die jedem Deutschen vorgeschriebene Schulbil-dung durchzumachen. Er unterwirft sich damit der Erzie-hung zum rassen- und nationalbewußten Volksgenossen. Er hat später den vom Staate vorgeschriebenen weiteren kör-perlichen Übungen zu genügen und tritt endlich in das Heer ein. Die Ausbildung im Heere ist eine allgemeine; sie hat jeden einzelnen Deutschen zu erfassen und für den seiner körperlichen und geistigen Fähigkeit nach möglichen mili-tärischen Verwendungsbereich zu erziehen. Dem unbescholte-
Der Staatsbürger Herr des Reiches 491
nen gesunden jungen Mann wird daraufhin nach Voll- endung seiner Heerespflicht in feierlichster Weise das Staatsbürgerrecht verliehen. Es ist die wertvollste Urkunde für sein ganzes irdisches Leben. Er tritt damit ein in alle Rechte des Staatsbürgers und nimmt teil an allen Vorzügen desselben. Denn der Staat muß einen scharfen Unterschied zwischen denen machen, die als Volksgenossen Ursache und Träger seines Daseins und seiner Größe sind, und solchen, die nur als „verdienende“ Elemente innerhalb eines Staates ihren Aufenthalt nehmen.
Die Verleihung der Staatsbürgerurkunde ist zu verbinden mit einer weihevollen Vereidigung auf die Volksgemeinschaft und auf den Staat. In dieser Urkunde muß ein alle sonstigen Klüfte überbrückendes gemeinsam umschlingendes Band liegen. Es muß eine größere Ehre sein, als Straßenfeger Bürger die-ses Reiches zu sein, als König in einem fremden Staate.
Der Staatsbürger ist gegenüber dem Ausländer bevorrechtigt. Er ist der Herr des Reiches. Diese höhere Würde verpflichtet aber auch. Der Ehr- oder Charakterlose, der gemeine Ver- brecher, der Vaterlandsverräter usw. kann dieser Ehre jederzeit entkleidet werden. Er wird damit wieder Staats-angehöriger.
Das deutsche Mädchen ist Staatsangehörige und wird mit ihrer Verheiratung erst Bürgerin. Doch kann auch den im Erwerbsleben stehenden weiblichen deutschen Staats-angehörigen das Bürgerrecht verliehen werden.
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Richtig, ungeachtet jeder Wertung. Ist doch wichtig das auch dieses Werk Öffentlich zugänglich bleibt.

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