EGMR bestätigt: Es gibt kein Recht auf illegale Einreise!
Gutmenschen in Panik: Wer sich gewaltsam Zutritt auf EU-Gebiet verschafft, darf zurückgebracht werden, von wo er hergekommen ist, ohne dass seine Personalien aufgenommen werden!
Dieses gleichsam wichtige wie überraschende Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wurde am Do. in Straßburg bekannt. Danach hat Spanien das Recht, in seiner Exklave Melilla Migranten bei Grenzübertritt umgehend und trotz Aslygeheul nach Marokko zurückweisen ("Push back"). Überflüsig zu erwähnen, dass diese Praxis von Organisationen für Flüchtlingshilfe und Menschenrechte scharf kritisiert wird und die jetzt von einer "dramatischen Kehrtwende des Gerichtshofs" schnappatmen.
Überraschend, weil dieses Urteil im Widerspruch zum ursprünglichen Urteil aus dem Jahr 2017 steht. Darin hatte der EGMR noch entschieden, dass die "Push backs" gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen. Die spanische Regierung hatte dagegen Einspruch erhoben und jetzt letztinstanzlich recht bekommen.
Die Beschwerde gegen Spaniens Praxis der "Push backs" hatten zwei afrikanische Migranten 2015 beim EGMR eingereicht. Sie hatten sich illegal über den Grenzzaun in Marroko und auf das Gebiet der spanischen Enklave Melilla und somit auf EU-Boden begeben, wo sie festgenommen und ohne Verfahren oder Rechtsschutz zurück nach Marokko gebracht wurden.
Diese sympathischen Herren auf dem Zaun: Doch keine zukünftigen EU-Leistungsträger und Inzuchtverhinderer?
Die Beschwerde wurde von der (wen wundert´s) deutschen NGO "European Center for Constitutional and Human Trafficking Human Rights" (ECCHR) unterstützt, die jetzt entsprechend konsterniert ist. Seit wann unterstützen NGOs Migranten, die mit Gewaltanwendung einreisen?
Die durchaus logische Begründung des EGMR: "Die beiden Männer hätten sich selbst in die rechtswidrige Situation gebracht, als sie mit vielen anderen Menschen auf den Zaun geklettert seien. Sie seien damit bewusst nicht über einen legalen Weg eingereist. Spanien könne deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es kein Verfahren oder Rechtsschutz in Melilla gab."
Die Auswirkung des Urteils und seiner Begründung könnten recht folgenreich sein, denn im sich selbst in eine rechtswidrige Situation bringen und im sich bewusst für einen illegalen Weg entscheiden, darin besteht ja das Wesen jeglicher illegalen Migration und so würde theoretisch die gleiche Regelung zutreffen bei z.B. all den Balkanroute-Migranten, die hinter der öst. oder deutschen Südostgrenze aufgeschnappt werden.
Bahnt sich da eine Trendwende an?
Quellen:
https://de.sputniknews.com/politik/20200214326464220-illegale-einreise-urteil/
https://www.oe24.at/welt/Migranten-duerfen-ohne-Asylantrag-abgeschoben-werden/417231993
Bild: https://www.diepresse.com/5768551/urteil-spanien-darf-illegale-migranten-weiter-umgehend-nach-marokko-abschieben?from=rss
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