#39 Theobald Joachim I im Recht: Wie läuft das 1. juristische Staatsexamen ab? (Theobald Joachim meldet sich wieder zurück!!!)

in #deutsch6 years ago (edited)

In dieser Reihe schreibe ich über Rechtsgrundsätze und aktuelle Themen die mit Recht zusammenhängen.   

Wie läuft das 1. juristische Staatsexamen ab?

Wie ihr mitbekommen habt, gab es in letzter Zeit nicht viel Neues auf meinem Blog. Das lag daran, dass ich in der heißen Vorbereitungsphase für das erste juristische Staatsexamen war, das ich jetzt erfolgreich hinter mich gebracht habe, zumindest vorerst.

In letzter Zeit wird mir oft die Frage gestellt, was bedeutet es, diese Prüfung hinter sich gebracht zu haben? Genau diese Frage beantworte ich heute.

Aufbau des Staatsexamens

Um in Deutschland die Befähigung zu erhalten als Anwalt, Richter, Staatsanwalt, Notar etc. praktizieren zu dürfen müssen zwei Staatsexamina erfolgreich absolviert werden. 

Auch nach dem erfolgreichem Absolvieren des ersten Staatsexamens ist man bereits Jurist, nur oben genannten Tätigkeiten darf nicht nachgegangen werden. Man ist also auf Rechtsberatung beschränkt, da man nicht vor Gericht auftreten darf. Nach dem zweiten Staatsexamen darf man sich Volljurist nennen.

Ich habe vor wenigen Tagen die letzte Klausur des ersten Staatsexamens bestritten. Im ersten Examen geht es hauptsächlich um das Erlenen von theoretischem Wissen. Der Schwerpunkt liegt im materiellen Recht.

Das zweite Staatsexamen ist praxisorientierter und wird auch als Referendariat bezeichnet. Prozessrecht steht im Vordergrund. Dabei werden mehrere Stationen durchlaufen (z.B. Anwalt, Staatsanwaltschaft, Gericht, Verwaltung etc.) um Einblicke in die Praxis zu bekommen. Am Ende stehen schriftliche Klausuren und eine mündliche Prüfung.

Ablauf des ersten Staatsexamen

Das erste Staatsexamen besteht aus mehreren verschiedenen Prüfungen. 

Das Herzstück bildet die schriftliche Prüfung mit sechs verschiedenen Klausuren, mit je 5 Stunden Bearbeitungszeit, innerhalb von zwei Wochen. Sie machen 60 % der finalen Bewertung aus. Eine Klausur besteht immer aus einem Aufgabentext. Dieser beinhaltet einen, auf der Realität basierenden Rechtsfall, mit kleineren Änderungen, um mehr Wissen abfragen zu können. Hier sind die aufgeworfenen Rechtsfragen in Form eines Rechtsgutachtens zu beantworten. Dabei sind strenge, vorgegebene Formalia zu beachten.

Die Klausuren sind in folgenden Rechtsgebieten angesiedelt. Zivilrecht (3), öffentliches Recht (2), Strafrecht (1). 

Als Hilfsmittel dürfen verschiedene Gesetzbücher, wie z.B. der Schönfelder oder der Sartorius, verwendet werden. Weiter dürfen darin andere Paragraphen hineinkommentiert werden und einzelne Sätze oder Wörter können unterstrichen werden.

Die Prüfungsordnung ist sehr streng und schon kleinste Verstöße können zum Nichtbestehen einzelner Klausuren oder der gesamten Prüfung führen. Z.B. kann das Tragen einer Armbanduhr am Handgelenk zum Durchfallen führen (anders wenn sie vor dem Bearbeiter auf dem Tisch liegt).

Etwa drei bis vier Monate später gibt es noch eine mündliche Prüfung, in allen drei Rechtsgebieten. Sie macht 20% der Bewertung aus.

Zuletzt ist noch eine Schwerpunktprüfung abzulegen. Diese ist eine universitäre Prüfung, auf einem von dem Studenten ausgewählten Rechtsgebiet (aktuell stehen bei mir 16 verschiedene zur Auswahl). Theoretisch macht diese 20% der Gesamtbewertung aus. In der Praxis ist für den Arbeitgeber aber nur die Staatsprüfung, bestehend aus schriftlicher und mündlicher Prüfung, relevant.

Vorbereitung und Benotung

Die Benotung ergibt sich wie folgt: bestanden hat man das Staatsexamen, wenn man in der Staatsprüfung (schriftlich und mündlich) insgesamt einen Schnitt von vier Punkten erreicht hat. In den schriftlichen Prüfungen müssen mindestens drei Klausuren bestanden werden (davon eine im Zivilrecht) und ein Schnitt von 3,75 Punkten erreicht werden. Dann wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen und muss dort eine entsprechende Leistung erbringen, dass sich ein Schnitt von 4 Punkten ergibt. Die Durchfallquote ist sehr hoch und liegt manchmal sogar bei 48 %.

Hat man insgesamt einen Schnitt von neun Punkten erreicht, so gilt das Examen als Prädikatsexamen. In diesem Bereich dringen nicht mehr als 15 % der Bearbeiter vor. Theoretisch können 18 Punkte erreicht werden, jedoch ist, so weit ich weiß, kein Fall bekannt, dass je jemand über 16 Punkte gekommen ist.

Als Vorbereitung auf das Examen sind traditionell 12-18 Monate vorgesehen. Die Vorbereitung kann alleine, im universitätseigenen Repetitorium oder in einem bezahlten (privaten) Repetitorium erfolgen. Letztere Varianten wählen 80 % der Studenten.

Schreibt man die Prüfung innerhalb einer vorgesehenen Semesterzahl, so erhält man den Verbesserungsversuch. Das ist eine Chance, die Staatsprüfung nach Bestehen noch einmal zu absolvieren und dann das bessere Ergebnis als Endergebnis zu wählen.

Wie geht es jetzt weiter?

Ich werde jetzt wieder regelmäßiger Beiträge schreiben. Geplant sind 2-3 Beiträge pro Woche. 

Auf jedenfall werde ich Theobald Joachim I im Recht weiterführen. Außerdem wird Was ist...? wiederbelebt. Zudem hätte ich Muße, die Reihe Rhetorik weiterzuführen. Diesbezüglich kann ich aber noch nichts versprechen. (Hier noch einmal eine Gesamtübersicht über meine Reihen mit Inhaltsbeschreibung.)

Persönlich habe ich mich entschieden, den Verbesserungsversuch wahrzunehmen und die Examensprüfung noch einmal zu bestreiten. Außerdem steht noch die mündliche Prüfung aus. 

Ich habe den Anspruch an mich selbst, die Prüfung noch einmal, besser abzulegen. 

Das heißt: kurzer Urlaub, dann geht es wieder in die Bibliothek.


Es Grüßt euch euer 

Theobald Joachim I

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Guter Post!

Yeah, he's back!
Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg.

Ich denke, diesen Satz in der ersten Hälfte möchtest du ausbessern:

Prozessrecht steht im Vordergrung.

Danke dir, gleich mal ausbessern.

Stellenausschreibungen für Volljuristen habe ich schon oft gesehen. Jetzt weiss ich endlich, was das bedeutet.
Es bleibt die Frage nach dem Titel für die Anderen. Halbjurist? Leerjurist? Teiljurist? Jurist ohne Vorsatz ist ja wohl der Oberbegriff für beides.

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Tatsächlich ist man nach dem ersten Staatsexamen Diplomjurist. Das klingt auch eigentlich nach mehr, ist es aber nicht ;)

Man kann auch ein solches gegen Entgelt beantragen.

Prüfungszeugnis gegen Entgelt - kein Wunder, dass Juristen so einen speziellen Ruf haben.

Posted using Partiko Android

Und das mit Recht.

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