Auch ein gewalttätiger Vater kann ein guter Vater sein!
Von unmenschlichen Erwartungen an Mütter, die Umgang mit Gewalttätern ermöglichen müssen
Eine Mutter wird durch einen One-Night-Stand auf einer Party schwanger und entscheidet sich, das Kind zu bekommen. Heutzutage ist solch eine Entscheidung für Mütter sehr risikobehaftet. Angefangen davon, mit der anerkannten Vaterschaft gefühlt so ziemlich alle Rechte zu verlieren. Wie das? Fragt man sich... Ein interessanter Text zu gesetzlichen Entwicklungen über die letzen Jahrzehnte findet sich z.B. hier: KLICK
In dem Fall, in dem es hier geht, zeigt sich schon bald die Gewaltbereitschaft des Vaters, der bereits 4 Wochen vor der Geburt des Kindes die Mutter und den Babybauch derartig angreift, dass sie im Krankenhaus behandelt werden muss.
In der Folge geht der Vater immer wieder auf die Mutter los, auch im Beisein des Kindes, das sich oftmals sogar während der väterlichen Attacken gegen die Mutter auf deren Arm befand und somit „mittendrin“.
Einen Angriff, der einen erneuten Krankenhausaufenthalt mit gebrochenem Finger und einem tauben Ohr zur Folge hatte, musste das Kind im Alter von nur 15 Monaten ebenfalls miterleben.
Später schafft es die Mutter immerhin manchmal, dass sie das brüllende Kind erst ins Nebenzimmer bringen darf, bevor der Vater wieder auf sie los geht. So lange kann er sich beherrschen, bevor er wieder seine Aggressionen an ihr auslässt.
Das Kind entwickelte mit nur 3 Jahren eine ärztlich festgestellte Anpassungsstörung und auch der Kindergarten konnte am veränderten Verhalten des Kindes erkennen, ob es zuvor Umgang hatte.
Das Kind ist inzwischen fast 5 Jahre alt, hatte per Gerichtsbeschluss Umgang alle 14 Tage für eine Stunde, mit Hilfe einer ehrenamtlichen Umgangsbegleiterin, die fachlich leider wenig Kenntnis bzgl. Umgang mit Gewalttätern hat.
Diese Umgangsbegleiterin hat die Umgänge jedoch bereits nach 4 Aufeinandertreffen mit dem Vater eingestellt, weil sie es nicht mehr aushielt und der Vater immer wieder aggressive emotionale Ausbrüche, auch vor dem Kind, hatte.
Auch der Kindergarten berichtet mehrfach von gewalttätigem Auftreten des Vaters am Telefon, als er die dortigen Mitarbeiter bedrohte und Einleitung von Verfahren gegen diese drohte.
Vom Familiengericht wurden zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Der erste Sachverständige war der Meinung, dass es nicht möglich sei, die Umgänge weniger belastend für das Kind zu gestalten. Er stellte fest, dass der Vater eine antisoziale Persönlichkeitsstörung hat, wie durch vorliegende Strafakten und seine Biographie ersichtlich ist, diese aber gezielt dissimuliert und herunter spielt.
Er schrieb, dass der Vater zwar über eine geringe Frustrationstoleranz verfüge, er jedoch in seiner Interaktionsbeobachtung und psychologischen Testung keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Aggressivität des Vaters feststellen konnte. Der Gutachter schreibt weiterhin, dass es auf beleidigendes Verhalten des Vaters der Mutter gegenüber und generell häuslicher Gewalt nicht ankäme und er keine auffällige Aggressivität des Kindesvaters feststellen könne.
Der zweite Sachverständige ging auch auf das ellenlanges Strafregister ein, in dem Gewalt eine bedeutende Rolle spielt.
Die Mutter ist aufgrund der durch die gewalttätigen Übergriffe des Vaters entstandene posttraumatische Belastungsstörung und Angststörung inzwischen nicht mehr in der Lage, auf den Vater des Kindes zu treffen und eine Übergabe zwecks Umgangsausübung zu leisten und muss vor jedem Umgang starke Beruhigungsmittel einnehmen.
Die Mutter wünscht sich, dass Ruhe für das Kind einkehrt, was jedoch von der beauftragten Verfahrensbeiständin als schädlich bezeichnet wurde, offenbar mit Zustimmung der anderen beteiligten Fachleute.
Bei all dem Handeln dieser Fachkräfte muss man sich doch mal wieder fragen, wie es um die fachliche Qualifikation der Beteiligten Professionen in solchen Trennungsfällen bestellt ist. Siehe auch HIER.
Was fällt den zuständigen Fachkräften also ein, wenn ein Vater über Jahre Gewalt ausübt, die Mutter massive Ängste entwickelt, bei jeder Begegnung retraumatisiert wird und das Kind ebenfalls Auffälligkeiten entwickelt? Wer hätte auch etwas anderes erwartet als – die Androhung von Fremdunterbringung!?
Dass die Mutter ihrer Pflicht, das Kind positiv auf den Umgang mit seinem Vater einzustimmen und ihn gut zu heißen nicht mehr nachkommen kann, wird von den beteiligten Fachleuten am Familiengericht als Kindeswohlgefährdung gewertet. Kinder spüren solche Gefühle und Stimmungen der Eltern und reagieren entsprechend – verständlicherweise!
Die Mutter hat aufgrund dieser enormen Belastung, unter der sie steht, die sogar starke Beruhigungsmittel notwendig machen, inzwischen Umgänge ausfallen lassen und ist daher zu einem Ordnungsgeld verdonnert worden
Es wird sich doch aber sicher keiner der Verfahrensbeteiligten der Illusion hingeben, dass eine Mutter, auch nach solch einer Strafe, gewillt ist, ihr junges Kind einem solchen Menschen, auch wenn es derjenige ist, der es gezeugt hat, in der Folge unbeaufsichtigt und positiv eingestimmt zu überlassen...?!
Es ist immer wieder interessant, wie im Familienrecht Strafsachen und Gewalttätigkeiten von Vätern konsequent ausgeblendet werden und Anzeigen der Opfer als „Ausfluss eines Familienrechtsverfahrens“ oder als „Verfolgung nicht im öffentlichen Interesse“ eingestellt werden.
Wie sollen solche Mütter ihre Kinder auf den Umgang mit diesen Tätern vorbereiten und so tun, als wäre alles in bester Ordnung und ihr Kind solchen Vätern ausliefern? Eine schier nicht zu bewältigende Aufgabe, vor allem, wenn die Mütter (und Kinder) immer wieder retraumatisiert werden!
Würden Eltern aus Nicht-Trennungsfamilien sich freuen und es gutheißen, ihre Kinder ermuntern, sich in Obhut von Menschen zu begeben, die eine solche Latte an Vorstrafen mit sich bringen und immer wieder als gewalttätig auffallen und die Gewalt auch gegen die Eltern richten?
Wie würde ein Jugendamt da wohl reagieren?
Versucht eine getrennte Mutter ihr Kind vor solch einem Menschen zu schützen, meist aus ganz berechtigtem Grund und eigener Erfahrung mit diesem, gilt sie ganz flott als bindungsintolerant und ist ihr Sorgerecht schneller los, als sie schauen kann, denn Bindungsintoleranz wird als kindeswohlgefährdend gewertet.
Da greifen Familiengerichte bei Müttern rigoros durch, sollte auch nur der Hauch eines Verdachtes im Raum stehen.
Der Veröffentlichung aller gezeigten Bilder und Dokumente wurde von der Mutter zugestimmt und diese zur Verfügung gestellt.
Da wird mir ganz anders beim Lesen... wie verdreht unsere Welt doch ist und vor allem für Kinder!!!! Mich macht das unsagbar traurig. Der Vater wird eine ähnliche Geschichte hinter sich haben und so wiederholt sich alles...
Jugendamt - quo vadis?!
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