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Auf dem Klageweg erreichst Du nichts in diesem Land. Im Zweifel wird deine Grundrechtsklage beim BvG unter Anwendung eines dem Grundgesetz nachrangig angewendeten Gesetzes wie dem BVerfG einfach für nichtig erklärt - so wie es schon in tausenden Fällen inzwischen der Fall war.

Es gibt keine Gewaltenteilung und damit auch keinen Rechtsstaat - allenfalls eine Illusionsmatrix eines vermeintlichen Rechtsstaates.

Selbst der EuGH hält die Gerichtsbarkeiten in Deutschland nicht für unabhängig.

Die Übergriffe des Staates wirst Du auch auf dem Klageweg im Zweifel nicht abwenden können - zumindest nicht wenn es um elementare Grundrechte geht.

Das ist reine Illusion inzwischen.

Beste Grüße.