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RE: IPFS: Praxis
Würde dem grundsätzlich zustimmen. Zur Strafbarkeit muss Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit gegeben sein. Ein Vorsatz kann gegeben sein, wenn man das Gesetz nicht kennt, aber willentlich die Tat begeht, aber ein Vorsatz kann nicht vorliegen, wenn man gar nicht beabsichtigt, die Tat zu begehen, wie in diesem Fall, da man ja nicht wünscht, illegale Inhalte zu verteilen.