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RE: Account Löschung beantragt

in #steemit7 years ago

"Gewerbeschein"
Das ist Unsinn. Gilt, soweit ich das sehe, nur, wenn Du hier mit Gewinnerzielungsabsicht Beiträge schreibst. Solltest Du (ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht) via Steemit Geld verdienen, wird Dir zumindest in Deutschland auch keiner einen Strick draus drehen, insofern Du dieses Einkommen versteuerst.

"28.05.2018 geltende europäische Datenschutzordnung"
Erstens ist es noch nicht soweit. Zweitens wird sich noch zeigen müssen, inwiefern derartige Gesetzgebung auf Steemit anwendbar ist. Drittens sollte Dir das klar gewesen sein, bevor Du hier anfingst. Wird ja an diversen Stellen darauf hingewiesen, daß in der Blockchain alles erhalten bleibt.

Sort:  

Da ich nur auf den englischsprachigen Post geantwortet hab, hier nochmals meine Antwort im deutschen Post:

Naja, irgendwie und irgendwo hat @whistleberlin ja schon Recht.

Auch wenn's öde klingt: Die rechtlichen- und steuerlichen Aspekte werden bei den ganzen Kryptowährungen und Plattformen, die damit zu tun haben, oft vernachlässigt oder vergessen. Hinzu kommt, dass in Deutschland andere Regelungen gelten wie in den USA oder in irgendeinem anderen beliebigen Land.

Kraft meiner unendlich präzisen Recherchen - und Wikipedia - ließe sich der Spaß, den man hier so macht und damit Fiat-Geld generiert, nämlich sehr wohl unter den Gewerbebegriff subsumieren.
Denn darunter "ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit" zu verstehen.
So, wendete man nun den Wortlaut jener Definition stringent auf das Handeln mancher User auf dieser Plattform an, käme man bei einigen Leuten wohl schon zu dem Ergebnis, dass der Tatbestand des Gewerbetreibens vorläge, da ja durchaus geltwerte Gewinne irgendwie erzielt werden. Somit wäre der ganze Spaß hier als sog. Kleingewerbe bei der zuständigen Behörde - welche immer das auch bei euch in den jeweiligen Bundesländern sein mag - zumindest anzeigepflichtig (vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 GewO).

Betrachtet man die Sache allerdings etwas genauer, ergeben sich aber doch Schwierigkeiten bei den Merkmalen

  • planmäßig auf Gewisse Dauer angelegt
    und
  • Gewinnerzielungsabsicht.

Das ist allerdings etwas schwammiges Terrain und auch teilweise Argumentationsfrage und muss irgendwie auch jeder User hier für sich selbst beantworten.

Ich für meinen Teil sehe meine Beiträge hier auf dieser Plattform als bloßes Hobby und Teil einer Schreibliebhaberei und vor dem Hintergrund dieses - sowie andere vielleicht nützliche Beiträge - mit den Usern und anderen Menschen, die diese Plattform besuchen, zu teilen.
Wenn die Leute meine Beiträge gut finden und sie upvoten und dadurch irgendein Wert generiert wird - auf den ich dank Ahnungslosigkeit eh keinen wirklichen Zugriff hab - find ich das gut. Wenn nicht, dann halt nicht. Außerdem bin ich hier nur sporadisch aktiv und so wie's mir grad reinläuft; im Urlaub etwas mehr, nach einem sonstigen Arbeitsalltag etwas weniger regelmäßig und schon gar nicht geplant.