RE: #zurlagedernation - eine Rede zur Lage von Steemit ...
Hey pawos, aktuell wird ja nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG reguliert. Somit ist proof of Work Mining prinzipiell mit Halte-Dauer 1 Jahr zu beurteilen. Da ein privates Veräußerungsgeschäft eines Wirtschaftsgutes. (PoS hat ja noch eine Besonderheit)
Nun gibt es zwei Bedingungen welche das ändern können.
Erstens: es gibt einen Verzinsungsmechanismus (die Vests werden verzinst m.W.n. gerichtet nach der Inflationsrate)
Zweitens: man nutzt das Kapital um damit Einkünfte zu erzielen, demnach wäre es Betriebsvermögen. Dann greift § 15 EStG.
Ersteres wäre fatal (momentan ausgeschlossen aber nicht unmöglich), dann nämlich verlängert sich die Haltedauer auf 10Jahre.
Zweiteres würde bedeuten die Haltefristen spielen keine Rolle, da es keine Steuerfreiheit gäbe.
es gibt Momentan für diesen speziellen Fall kein Urteil aber es gibt frühere Urteile und es gibt Gesetze welche diese Regulieren. Das hält mich bisher von jedem größeren Power-Up ab. Würde jeden Rechtskundigen Artikel über das Staking und die steuerrechtliche Behandlung sehr begrüßen.